Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 07.03.2006

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.02.2006 - 4 U 170/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6078
OLG Frankfurt, 22.02.2006 - 4 U 170/05 (https://dejure.org/2006,6078)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.02.2006 - 4 U 170/05 (https://dejure.org/2006,6078)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Februar 2006 - 4 U 170/05 (https://dejure.org/2006,6078)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,6078) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 WoEigG, § 7 WoEigG, § 8 WoEigG, § 17 Abs 1 S 1 BeurkG
    Haftung des Notars: Schadensersatzpflicht des Notars wegen Verletzung der Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung bei Beurkundung der Terrassengröße einer Penthousewohnung

  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO § 19; BeurkG § 17
    Notar muss eine von den Beteiligten vorgelegte Kopie des Wohnungsplans auf Übereinstimmung mit dem ihm vorliegenden, im Grundbuch vollzogenen Aufteilungsplan prüfen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzansprüche wegen Verletzung notarieller Pflichten im Zusammenhang mit der Beurkundung eines Bauträgervertrages; Fehlen der Prüfung des behördlichen Aufteilungsplans der Abgeschlossenheitsbescheinigung und der Belehrung über die Abweichung der Planzeichnung ...

  • Judicialis

    BNotO § 19 I

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 19 Abs. 1
    Verletzung notarieller Pflichten bei Beurkundung eines Bauträgervertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gemeinschaftseigentum wird als Sondereigentum verkauft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verkauf einer Penthouse-Wohnung: Dachterrasse im Gemeinschaftseigentum oder als Sondereigentum? (IBR 2006, 263)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.07.1993 - IX ZR 222/92

    Notarhaftung bei unzureichender Belehrung über dingliche Sicherung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.02.2006 - 4 U 170/05
    Die Formel des Bundesgerichtshofes geht dahin, bei pflichtwidrigem Unterlassen sei zu prüfen, wie sich die Vermögenslage des Betroffenen darstellen würde, wenn der Notar die Pflichtverletzung nicht begangen, sondern pflichtgemäß gehandelt hätte (BGH NJW-RR 1990, 629; BGHZ 123, 178, 180).
  • BGH, 02.07.1996 - IX ZR 299/95

    Kausalität eines Beratungsfehlers; Vermutung beratungsgerechten Verhaltens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.02.2006 - 4 U 170/05
    Ihm ist Fahrlässigkeit vorzuwerfen, weil der Notar seine Dienstpflichten kennen und einhalten muss (BGH NJW 1996, 3009f).
  • BGH, 04.03.1994 - V ZR 241/92

    Bezeichnung von Wohnungseigentum in einem notariellen Kaufvertrag; Bezeichnung zu

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.02.2006 - 4 U 170/05
    Demgemäß ist auch der Kaufgegenstand in der notariellen Urkunde durch die Bezeichnung des Wohnungsgrundbuches eindeutig bestimmt (BGH NJW 1994, 1347, zitiert nach Juris).
  • BGH, 07.03.1996 - IX ZR 169/95

    Belehrungspflicht des Notars über "hängende Erschließungskosten"?

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.02.2006 - 4 U 170/05
    Aus diesem Grund genügt es, wenn aufgrund der unterbreiteten Tatsachen für den einen oder anderen Verlauf eine deutlich überwiegende Wahrscheinlichkeit spricht (BGH NJW-RR 1996, 781).
  • BGH, 08.02.1990 - IX ZR 63/89

    Amtshaftung des Notars bei Verletzung eines Treuhandauftrages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.02.2006 - 4 U 170/05
    Die Formel des Bundesgerichtshofes geht dahin, bei pflichtwidrigem Unterlassen sei zu prüfen, wie sich die Vermögenslage des Betroffenen darstellen würde, wenn der Notar die Pflichtverletzung nicht begangen, sondern pflichtgemäß gehandelt hätte (BGH NJW-RR 1990, 629; BGHZ 123, 178, 180).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.03.2006 - I-4 U 170/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,16302
OLG Düsseldorf, 07.03.2006 - I-4 U 170/05 (https://dejure.org/2006,16302)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.03.2006 - I-4 U 170/05 (https://dejure.org/2006,16302)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. März 2006 - I-4 U 170/05 (https://dejure.org/2006,16302)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,16302) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Auslegung der allgemeinen Versicherungsbedingungen im Rahmen einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse; Ermittlung des Interesses des ...

  • Judicialis

    ARB 94 § 23; ; ARB 94 § 23 Abs. 1; ; ARB 94 § 25 Abs. 1; ; ARB 94 § 25 Abs. 1 S. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Auslegung von § 25 Abs. 1 ARB 94 - Deckungsschutz für Ansprüche aus Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 25.05.1992 - 5 U 186/91

    Begriff der hinreichenden Erfolgsaussicht in der Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.2006 - 4 U 170/05
    Da auch das OLG Köln (VersR 1992, 1220) - wenn auch mit anderer Begründung - zum selben Ergebnis gelangt, besteht in dieser Frage inzwischen eine gefestigte Rechtsprechung der Oberlandesgerichte.

    Dass einige Landgerichte (LG Stuttgart VersR 1990, 418 und LG Düsseldorf r+s 1992, 343) abweichend entschieden haben, verleiht der Sache keine Bedeutung, die Anlass geben könnte, die Revision zuzulassen oder erst nach mündlicher Verhandlung vor dem Senat zu entscheiden.

  • OLG Karlsruhe, 02.12.1992 - 13 U 83/92

    Geltendmachung von Ansprüchen aus Berufsunfähigkeitsversicherung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.2006 - 4 U 170/05
    Da das nicht notwendig eine selbständige Tätigkeit sein muss, ist dann aber auch die Interessenwahrnehmung aus Sicht des durchschnittlichen Versicherungsnehmers, der sich näher mit den Bedingungen der Rechtsschutz- und der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung auseinandersetzt, nicht dem Bereich selbständiger oder unselbständiger beruflicher Tätigkeit zuzuordnen (ebenso OLG Stuttgart, VersR 1997, 569; OLG Karlsruhe VersR 1993, 827).
  • OLG Stuttgart, 15.02.1996 - 7 U 200/95

    Geltendmachung von Leistungen; Berufsunfähigkeitsversicherung; Selbständige

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.2006 - 4 U 170/05
    Da das nicht notwendig eine selbständige Tätigkeit sein muss, ist dann aber auch die Interessenwahrnehmung aus Sicht des durchschnittlichen Versicherungsnehmers, der sich näher mit den Bedingungen der Rechtsschutz- und der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung auseinandersetzt, nicht dem Bereich selbständiger oder unselbständiger beruflicher Tätigkeit zuzuordnen (ebenso OLG Stuttgart, VersR 1997, 569; OLG Karlsruhe VersR 1993, 827).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.2006 - 4 U 170/05
    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (BGHZ 84, 268, 272 = VersR 1982, 841, 842; 123, 83, 85 = VersR 1993, 957, 958 und ständig).
  • BGH, 16.06.1982 - IVa ZR 270/80

    Rückwärtsversicherung - materieller Versicherungsbeginn

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.2006 - 4 U 170/05
    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (BGHZ 84, 268, 272 = VersR 1982, 841, 842; 123, 83, 85 = VersR 1993, 957, 958 und ständig).
  • BGH, 29.09.2004 - IV ZR 189/03

    Umfang des Ausschlusses des Baurisikos in der Rechtschutzversicherung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.2006 - 4 U 170/05
    Denn der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, dass sein Versicherungsschutz Lücken hat, ohne dass ihm diese hinreichend verdeutlicht werden (BGHZ VersR 2005, 682, 683 und ständig).
  • LG Stuttgart, 15.08.1989 - 24 O 151/89
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.2006 - 4 U 170/05
    Dass einige Landgerichte (LG Stuttgart VersR 1990, 418 und LG Düsseldorf r+s 1992, 343) abweichend entschieden haben, verleiht der Sache keine Bedeutung, die Anlass geben könnte, die Revision zuzulassen oder erst nach mündlicher Verhandlung vor dem Senat zu entscheiden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht